Gibt es Zuschüsse für einen Treppenlift?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Ob und wie viel, hängt von Ihrer Situation ab, vor allem davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Hier die wichtigsten Möglichkeiten, jeweils mit Quelle.
1. Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro
Wer einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat, kann bei seiner Pflegekasse einen Zuschuss für „Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes“ beantragen. Ein Treppenlift gehört dazu. Das steht in § 40 Absatz 4 des Elften Sozialgesetzbuchs.
- Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – der Betrag ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.
- Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt der Betrag je Person, insgesamt bis zu 16.720 Euro.
- Der Zuschuss ist eine Kann-Leistung: Die Pflegekasse prüft, ob der Lift die Pflege zu Hause ermöglicht oder erheblich erleichtert.
- Vor dem Einbau beantragen – mit Kostenvoranschlag. Erst nach der Bewilligung bestellen. Rückwirkend gibt es in der Regel nichts.
Ohne Pflegegrad gibt es diesen Zuschuss nicht. Dann kann es sinnvoll sein, zuerst einen Pflegegrad zu beantragen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Treppenlift übrigens nicht – er steht nicht im Hilfsmittelverzeichnis.
2. KfW: Kredit ja, Zuschuss derzeit gestoppt
Die staatliche Förderbank KfW hat zwei Programme für altersgerechtes Umbauen:
- Zuschuss „Barrierereduzierung“ (Nr. 455-B): Laut KfW sind die Mittel ausgeschöpft, es können derzeit keine Anträge gestellt werden. Wenn 2027 wieder Bundesmittel bereitgestellt werden, soll eine Antragstellung wieder möglich sein. Wenn das Programm offen ist, gibt es 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen wie einen Treppenlift.
- Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 159): Zinsgünstiges Darlehen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, auch für Treppenlifte. Beantragt wird er über Ihre Hausbank, bevor Sie den Vertrag mit dem Anbieter unterschreiben. Es ist ein Kredit, kein Geschenk – er muss zurückgezahlt werden.
Den aktuellen Stand der KfW-Programme prüfen Sie am besten direkt auf kfw.de (Links unten), weil sich die Verfügbarkeit mit dem Bundeshaushalt ändert.
3. Bundesland, Stadt oder Landkreis
Viele Länder und Kommunen fördern altersgerechte Umbauten mit eigenen Zuschüssen oder günstigen Krediten. Die Programme sind sehr unterschiedlich. Fragen Sie beim Landratsamt, Bürgerbüro oder bei der Wohnberatungsstelle Ihrer Region nach.
4. Steuer: außergewöhnliche Belastung
Ist der Treppenlift aus gesundheitlichen Gründen medizinisch notwendig, können die Kosten in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ angesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof mehrfach bestätigt. Das Finanzamt zieht einen zumutbaren Eigenanteil ab, der vom Einkommen abhängt. Die Kosten zählen nur im Jahr der Zahlung. Sprechen Sie das mit Ihrer Steuerberatung oder dem Lohnsteuerhilfeverein durch.
5. Weitere Kostenträger im Einzelfall
- Unfall- oder Rentenversicherung, wenn der Bedarf durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist.
- Haftpflicht des Verursachers, wenn ein fremdverschuldeter Unfall der Grund ist.
- Sozialamt, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und eigene Mittel fehlen.
Das Wichtigste: Erst fragen, dann kaufen
Fast alle Förderungen müssen vor dem Kauf beantragt werden. Wer zuerst kauft und dann fragt, geht oft leer aus.
- Prüfen, ob ein Pflegegrad besteht oder beantragt werden sollte.
- Zwei bis drei Angebote einholen – sie werden für die Anträge gebraucht.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen, Bewilligung abwarten.
- Parallel bei Gemeinde oder Landkreis nach regionalen Programmen fragen.
- Erst dann bestellen. Belege für die Steuererklärung aufheben.
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